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Übersicht Autorenschaft

Autorenschaft bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Im Vorfeld einer wissenschaftlichen Veröffentlichung sollte eine klare Vereinbarung zur Vorgehensweise bei der Veröffentlichung getroffen werden. Ziel ist, Transparenz zur Autorschaft und Autorenreihenfolge zu schaffen und, im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis, die Autorengruppe auf die Personen zu beschränken, die einen substanziellen Beitrag zur Veröffentlichung leisten.

Als Erstautor wird die Person benannt, die den überwiegenden Anteil zur Erstellung der wissenschaftlichen Veröffentlichung leistet. Letztautor ist in der Regel der Projektverantwortliche, der das Projekt wesentlich initiiert hat und mit seinem Erfahrungsschatz beratend und ideenstiftend zur Verfügung stand. Als Korrespondenzautoren zählen Personen, die die Gesamtverantwortung tragen und die Autorengruppe gegenüber Dritten vertreten.

In der „Übersicht Autorenbeiträge"  (siehe Download) können die Einzelbeiträge beteiligter Personen zur wissenschaftlichen Veröffentlichung dokumentiert werden. Ein substanzieller Beitrag für die Nennung als Autor besteht, insofern aus den Bereichen A, B und C (siehe Übersicht Autorenbeiträge) ein Beitrag geleistet wird/ wurde. Alle am Projekt beteiligten Autoren einigen sich auf einen Vorschlag der Erst- und Letztautorschaft, welcher anhand der summierten Beitragsanteile von der Projektgruppe überprüft und bestätigt wird.

Die Übersicht zum Autorenbeitrag kann auch herangezogen wegen, insofern für Fachzeitschriften die Eigenanteile der Autoren gekennzeichnet werden sollen.

Die Verantwortung für die vollständige wissenschaftliche Veröffentlichung und das erstellte Manuskript obliegt dennoch allen Autoren gemeinsam.

Personen, Personengruppen oder Förderer, die darüber hinaus an der Entstehung der wissenschaftlichen Veröffentlichung beteiligt waren, können in der Danksagung Erwähnung finden.