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Ringvorlesung am 16.11.2016

„Ein Jahr Hospiz- und Palliativgesetz – was hat sich getan"

Im Dezember 2015 wurden zwei für die Palliativversorgung sehr bedeutsame Gesetze verabschiedet. Im Fahrwasser des Verbotes der „Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ im Strafgesetzbuch (§ 217 StGB) wurde ein Gesetz zur die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland - kurz Hospiz und Palliativgesetz (HPG) erlassen. Durch Letzteres wurden weitreichende Änderungen der Sozialgesetzbücher V und XI, sowie des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vorgenommen. Einige Neuerungen gelten seit der Verabschiedung des Gesetzes. In weiten Teilen jedoch wurden weitere Ausführungsbestimmungen und Vereinbarungen erforderlich, damit die Regelungen in der Praxis zur Anwendung kommen können. Was ist in dem einen Jahr seit der Verabschiedung Jahr passiert?

In der ersten Ringvorlesung dieses Wintersemesters aus der Reihe „Sterben, Tod und Trauer in unserer Gesellschaft“ befasst sich Prof. Christoph Ostgathe  in seinem Vortrag „Ein Jahr Hospiz- und Palliativgesetz – was hat sich getan" praxisnah damit, wieweit die Regelungen schon in der Praxis zur Anwendung kommt.

 Vortragsfolie

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